Mutterkuh-Programm
NEU: De-Minimis relevant
Da die Mutterkuhhaltung auch in Niederösterreich einen immer höheren Stellenwert einnimmt, ist es ein Anliegen, einen Beitrag zur Qualitätsfleischproduktion in NÖ zu leisten
Dienstleistung:
Bei Teilnahme am Programm und Einhaltung aller Voraussetzungen wird dem Betrieb ein Zuschuss, je nach Verfügbarkeit der Landesmittel bis max. € 600 gewährt.
Nutzen:
Dadurch soll die Tiergesundheit weiter systematisch verbessert werden und ein entscheidender Fortschritt in der Qualitätssicherung des Lebensmittels Fleisch erzielt werden.
ACHTUNG!
NEUE Festlegungen:
Die finanzielle Unterstützung aus diesem Programm wird als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 und Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (Amtsblatt der EU L 51 I vom 22.2.2019) gewährt.
Jedem Förderantrag ist eine ausgefüllte De-minimis Erklärung anzufügen. In dieser sind alle alle im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren beantragten und/oder bewilligten und/oder ausbezahlten Förderungen über den Titel De-minimis anzugeben.
Mit der Unterschrift bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angeführten Daten. Das Überschreiten der Grenze von € 20.000,-- im Beobachtungszeitraum (=den letzten 3 (Steuer) Jahren) führt zum Abweisen des Förderantrages bzw. kann zur Rückforderung eines allenfalls ausbezahlten Förderbeitrages führen.
Download Programm und Formulare