Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring
Aktuelle Informationen zum TGD-Programm "Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring"
Das Programm wurde am 27. Juni 2024 im letzten TGD-Beirat beschlossen und am 11. Juli 2024 in der Nr. 7a/2024 der Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht. Sie wurden dazu bereits im Juli informiert. In der Anlage finden Sie das Meldeformular für die Teilnahme sowie das Formular für den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, das uns kürzlich von Seiten des TGÖ übermittelt wurde. Das Meldeformular ist von den Betrieben an die Geschäftsstelle des NÖ TGD zu übermitteln. (Natürlich besteht auch die Option, dass als “Serviceleistung” das Meldeformular von den Betreuungstierärzten übermittelt wird, es besteht dazu allerdings keine Verpflichtung.)
Zu beachten ist, dass auch am Betrieb ein vom Tierhalter und dem Betreuungstierarzt unterfertigtes Formular für etwaige Kotrollen aufliegen muss.
Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ist unterzeichnet an folgende Adresse zu schicken:
Tiergesundheit Österreich
Dresdner Straße 89/B1/18
1200 Wien
office @tg-oe.at
Laut aktuellem Wissensstand müssen Biobetriebe nicht am Programm teilnehmen, damit sie nach Deutschland exportieren können.
Von Seiten des NÖ TGD wurde versucht, eine einheitliche Fristigkeit für die Rückübermittlung des Meldeformulars zu erreichen. Im Gespräch mit den Molkereien ist uns dies leider nicht gelungen.
Es kann daher nur die Empfehlung gegeben werden, die Teilnahmeerklärungen nach Möglichkeit bis spätestens 31. Dezember 2024 an die Geschäftsstelle des NÖ TGD zu übermitteln.
Für den Fall, dass der Betreuungstierarzt das Meldeformular nicht unterschreibt, wurde von der AMA im Wege der LK NÖ in einem Mail folgendes mitgeteilt:
Der Landwirt soll das Dokument unterzeichnen und seinem Tierarzt zur Unterschrift vorlegen. Weigert sich der Tierarzt, die Unterschrift zu leisten, soll der Landwirt dies schriftlich mit Datum am Dokument vermerken.
Damit kann bei einer Kontrolle belegt werden, dass der Landwirt alles in seiner Macht Stehende getan hat, um am Programm teilzunehmen. Außerdem weist die AMA die Kontrollstellen nochmals an, in solchen Fällen die Landwirte nicht zu sanktionieren. NÖM, Berglandmilch und Gmundner Molkerei sind informiert und unterstützen dieses Vorgehen.
Die AMA ist in Gesprächen mit der Tierärztekammer, um eine Lösung zu finden.
Nach Rücksprache mit der TGÖ weisen wir allerdings ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht als eine Programmteilnahme zu werten ist, sondern vielmehr eine Programmteilnahme nur mit der Unterschrift des Betreuungstierarztes möglich ist.
Programminformation
Das Programm „Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ ist eine Grundvoraussetzung, damit österreichische Milch und daraus gewonnene Produkte weiterhin nach Deutschland exportiert werden können. Das Programm wurde am 27. Juni 2024 im TGD-Beirat beschlossen und am 11. Juli 2024 in den amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht. Im Rahmen des Programms erfolgt sowohl ein Monitoring der Antibiotikadaten als auch der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsdaten der teilnehmenden Betriebe. Dazu werden Antibiotikadaten aus quartalsweisen Meldungen der Betreuungstierärzte herangezogen und SFU-Daten, die im Wege des VIS in den Schlachtbetrieben erfasst werden. Bei beiden Bereichen wird durch Benchmarks eine anonymisierte Vergleichsmöglichkeit zu anderen Betrieben ermöglicht.
Dienstleistung
Mit der im Programm durchgeführten systematischen zeitnahen Erfassung und Darstellung von Daten zu Tiergesundheit und Tierhaltung wird eine solide Datengrundlage geschaffen, die allen Beteiligten eine objektive Möglichkeit gibt, die Situation am landwirtschaftlichen Betrieb einzuschätzen.
Nutzen
Die im Programm gesetzten Schritte zum Monitoring der Tiergesundheit bieten zusätzlich die Möglichkeit, die Mindestanforderungen von Kontrollsystemen auf Exportmärkten zu erfüllen (siehe dazu bspw. Vorgaben der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung (DE) betreffend eines Tiergesundheitsmonitorings zur Anerkennung des Systems in Haltungsform.de).
Organisation
Für die Teilnahme am Programm muss das Meldeformular, das vom Landwirt und vom Betreuungstierarzt unterschrieben wurde, an die Geschäftsstelle des NÖ TGD (in elektronischer Form) übermittelt werden. Die Programmteilnahme ist auch im Rahmen der Betriebserhebungen am Deckblatt zu erfassen. Außerdem hat auch ein von Tierarzt und Landwirt unterzeichnetes Formular zur Vorlage bei Kontrollen am Betrieb aufzuliegen.