Programm ASP und Biosicherheit
Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine lt. Tierseuchengesetz anzeigepflichtige Tierseuche, die neben Wildschwein- auch Hausschweinbestände befallen kann. Derzeit tritt die ASP nicht in Österreich, sondern in zahlreichen (angrenzenden) Mitgliedsstaaten auf. Eine aktuelle Studie der AGES zeigt aber, dass Niederösterreich als eines von drei Bundesländern in Österreich mit dem Auftreten der ASP im Wildschweinebestand in den nächsten 2 bis 4 Jahren zu rechnen hat (sofern es nicht schon früher zu einem Eintrag durch z.B. unsachgemäß entsorgte Essensreste kommt).
Daher ist es sehr wichtig bereits im Vorfeld Landwirt*innen zu informieren und zu motivieren, entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Landwirt*innen sollen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren schweinhaltenden Betrieben selbst evaluieren, um damit dem Eintrag des Virus in die Betriebe vorzubeugen.
Da die schweinehaltenden Betriebe in NÖ zu einem Großteil TGD-Mitglieder sind, wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Amtes der NÖ Landesregierung dieses TGD-Programm ausgearbeitet.
Dienstleistung:
1. Registrierung der Programmteilnahme
Der Betrieb bekundet den Wunsch zu einer amtlichen Biosicherheitskontrolle durch die jeweiligen amtlichen Tierärzt*innen mit dem Formular „Beantragung einer amtlichen Biosicherheitskontrolle“.
Das Formular kann online ausgefüllt werden, aber auch per Mail (post.lf5(at)noel.gv.at), Fax (02742-9005-12801) oder am Postweg (Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten) übermittelt werden.
Nach Übermittlung des Formulars „Beantragung einer amtlichen Biosicherheitskontrolle“ an die Abteilung LF5 durch die Tierhalter*innen, wird der Betrieb im TGD als Teilnehmer*in am Programm „TGD – ASP Biosicherheitskontrolle“ eingetragen. Die Programmteilnahme ist für die Betreuungstierärzt*innen im TGD-online System beim Betrieb unter dem Karteireiter Programme bzw. am elektronischen BE Deckblatt unter dem Punkt „Lokale Programme“ ersichtlich.
2. Programmvorgaben:
2.1. Download der entsprechenden Checkliste durch den jeweiligen Betrieb.
2.2. Nach Vorbereitung und Selbstevaluierung gehen die Tierhalter*innen mit den Betreuungstierärzt*innen die Checkliste durch. Abschließend unterschreiben beide die Checkliste.
2.3. Die ausgefüllte Checkliste ist an die TGD-Geschäftsstelle per Mail
(office(at)noe-tgd.at), per Fax (02782-81035) oder am Postweg
(NÖ Tiergesundheitsdienst, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten) zu übermitteln.
3. Kostentragung:
3.1. Als Aufwandsentschädigung für die jährliche Überprüfung der Selbstevaluierung durch die Tierärzt*innen ist ein Betrag von 100 € (beinhaltet 20% Ust) von den Tierhalter*innen zu entrichten.
Der Betrag wird vom Seiten des NÖ TGD im Rahmen einer zentralen Verrechnung von den Tierhalter*innen eingehoben und an den Betreuungstierärzt*innen weiterüberwiesen.
4. Beendigung der Teilnahme:
Ist von Seiten des Betriebes eine Teilnahme am Programm nicht mehr gewünscht, so ist die Kündigung der Teilnahme am Programm schriftlich dem NÖ TGD bekannt zu geben.
Nutzen:
- Der Betrieb erhält einen Überblick über durchzuführende Maßnahmen, um einen Eintrag des Virus in die Betriebe vorzubeugen.
- Im Fall der ASP beim Wildschwein ist mit Handelsbeschränkungen bei der Verbringung von Hausschweinen aus den Sperrzonen zu rechnen. Eine Grundvoraussetzung für die Verbringung ist die Einhaltung der Biosicherheit in den schweinhaltenden Betrieben, die amtlich kontrolliert werden muss. Bereits präventiv vorgenommene Biosicherheitskontrollen verkürzen Vorbereitungszeiten im Falle des Auftretens der ASP, und begünstigen dann einen reibungslosen Ablauf im Betrieb.