Programminformation
Basierend auf der Verordnung „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“ (BGBI. II Nr. 438/2023), welche am 01. Jänner 2024 in Kraft getreten ist, wurde das TGD- Programm „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“ in den AVN 2025/20 am 06. Juni 2025 veröffentlicht. Das Programm regelt, unter welchen Voraussetzungen eine sachkundige Hilfsperson der TGD-Betreuungstierärztin / des TGD-Betreuungstierarztes zur Durchführung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration hinzugezogen werden kann und welche Veterinär-Arzneispezialitäten im Rahmen des TGD- Programms abgegeben werden dürfen.
Dienstleistung
Das TGD-Programm „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“ ermöglicht eine tierschutzgerechte Ferkelkastration durch den Einsatz der Inhalationsnarkose mit Isofluran. Im Rahmen der im Programm vorgeschriebenen Schulung wird den Landwirten die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde zur eigenständigen Durchführung der Narkose vermittelt.
Nutzen
Der TGD-Betreuungstierarzt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sachkundige Hilfsperson unter seiner Verantwortung zur Durchführung der Inhalationsnarkose hinzuziehen.
Organisation
Für die Teilnahme am Programm muss das Meldeformular (Anhang 1), unterschrieben von Landwirt sowie Betreuungstierarzt, an die Geschäftsstelle des Niederösterreichischen Gesundheitsdienstes (in elektronischer Form) übermittelt werden. Außerdem muss das von Landwirt sowie Betreuungstierarzt unterschriebene Merkblatt (Anhang 4) für etwaige Kontrollen am Betrieb aufbewahrt werden. Die Programmteilnahme ist vom Betreuungstierarzt auch im Rahmen der Betriebserhebungen am Deckblatt zu erfassen.
Wichtige Fristen:
- Innerhalb der ersten 3 Jahre nach Absolvierung der gesamten Schulung hat die sachkundige Hilfsperson eine Fortbildung von jeweils 2 Stunden im Bereich des theoretischen und des praktischen Teils zu absolvieren.
- 1x jährliche Gerätewartung durch sachkundige Person des Geräteherstellers oder Gerätevertreibers
- 1x jährliche Evaluierung korrekter Durchführung der sachkundigen Person am Betrieb durch Beisein von TGD-Betreuungstierarzt
- 1x halbjährliche Überprüfung der Aufzeichnungen mit dem TGD-Betreuungstierarzt
(Besprechung ist zu dokumentieren und mind. drei Jahre lang aufzubewahren)
Download Programm im PDF Format
Download Meldeformular für Erst- und Änderungsmeldungen (Anhang 1)
Download Bestätigung der Schulung des praktischen Teils (Anhang 2)
Download Liste der Veterinär-Arzneispezialitäten zur Abgabe im Rahmen des Programms (Anhang 5)