Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsprogramm in der Rinder-, und kleinen Wiederkäuerhaltung

Parasitenbekämpfung in Niederösterreich

Im Rahmen der alljährlichen Entdasselungsaktion in den Grünlandgebieten haben alle niederösterreichischen Rinderhalter die Möglichkeit, ihren Tierbestand einer kostengünstigen Breitband-Parasitenbekämpfung (Räude, Läuse, Dassellarven, Lungenwürmer, Magen- und Darmparasiten) zu unterziehen.

Der NÖ Tiergesundheitsdienst bietet seinen Mitgliedsbetrieben eine Förderung an, die flächendeckend für alle Rinderbetriebe, aber auch für alle Schaf- und Ziegenbetriebe in ganz Niederösterreich gilt und nicht auf die Entdasselungsgebiete beschränkt ist.

Durch die Unterstützung von LH-Stellvertreter Dr. Pernkopf ist es möglich, einen Kostenzuschuss von 2 € pro Rind und 1 € pro Schaf oder Ziege, welches gegen Parasiten behandelt wurde, auszubezahlen. Pro Betrieb werden insgesamt maximal 200 Rinder bzw. max. 300 Schafe oder Ziegen im Programmzeitraum 2023 gefördert. Die Entdasselungsaktion 2023 hat einen Durchführungszeitraum von 1. Jänner 2023 bis 15. Dezember 2023. Insgesamt umfasst das Förderungsvolumen dieser Parasitenbekämpfungsaktion ca. 100.000 €.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser geförderten Parasitenbekämpfungsaktion ist die Mitgliedschaft des Landwirtes beim NÖ TGD, sowie die Teilnahme am AMA-Gütesiegelprogramm oder einem nachzuweisenden gleich- oder höherwertigen Qualitätssicherungsprogramm oder die Teilnahme an einem Tiergesundheits-programm. Die Präparate für die Parasitenbekämpfung 2023 sind wie immer im Wege des Betreuungstierarztes anzuwenden.

Eine derart geförderte Parasitenbehandlung kann nur jedem Landwirt empfohlen werden, da der Nutzen daraus ein Mehrfaches der Behandlungskosten sein wird.

Mitglieder des NÖ Tiergesundheitsdienstes können einen Antrag um Kostenzuschuss an das Büro des NÖ Tiergesundheitsdienstes, Tor zum Landhaus, Stiege B, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten, richten. Das entsprechende Formular kann der Homepage des NÖ TGD (www.noe-tgd.at) entnommen werden, im Wege des Betreuungstierarztes oder bei einer Vermarktungsorganisation (z.B. Rinderbörse) bezogen werden. Es können jedoch nur ordnungsgemäß ausgefüllte (Angabe der Ohrmarkennummern) und unterschriebene Anträge (Unterschrift von Landwirt und Betreuungstierarzt), die von 1. Jänner bis spätestens 15. Dezember 2023 eingelangt sind, berücksichtigt werden. In diesem Zeitraum können mehrere Förderanträge eingereicht werden, allerdings darf die maximal geförderte Anzahl bei den Rindern 200 und bei den Schafen und Ziegen 300 Tiere pro Förderjahr nicht übersteigen. Nach dem 15. Dezember 2023 eingelangte Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

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