Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsprogramm in der Rinder-, und kleinen Wiederkäuerhaltung
Parasitenbekämpfung in Niederösterreich
Mit 12. August 2024 wurde die Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder (LGBl 6420/01) aufgehoben. Der NÖ Tiergesundheitsdienst bietet seinen Mitgliedsbetrieben weiterhin eine Förderung der Parasitenbehandlung an, die flächendeckend für alle Rinderbetriebe, aber auch für alle Schaf- und Ziegenbetriebe in ganz Niederösterreich gilt. Eine Förderung von Nichtmitgliedern ist allerdings aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Grundlage ausgeschlossen. Eine geförderte Parasitenbehandlung (Räude, Läuse, Dassellarven, Lungenwürmer, Magen- und Darmparasiten) kann nur jedem Landwirt empfohlen werden, da der Nutzen daraus ein Mehrfaches der Behandlungskosten sein wird.
Durch die Unterstützung von LH-Stellvertreter Dr. Pernkopf ist es möglich, einen Kostenzuschuss von 2 € pro Rind und 1 € pro Schaf oder Ziege, welches gegen Parasiten behandelt wurde, auszubezahlen. Pro Betrieb werden insgesamt maximal 200 Rinder bzw. max. 300 Schafe oder Ziegen im Programmzeitraum 2024, der von 01. Jänner bis 15. Dezember 2024 reicht, gefördert.
Die dafür benötigten Tierarzneimittel wurden bisher von den Tierärzten über den NÖ TGD bestellt, da durch die größeren Bestellmengen bis vor kurzem bessere Preise erzielt werden konnten. Mit Beginn des Programmzeitraumes 2024 wird eine Liste mit den von den Firmen gewährten Aktionspreisen den Betreuungstierärzten zur Verfügung gestellt. Bestellung und Verrechnung werden hinkünftig direkt mit dem jeweiligen Betreuungstierarzt abgewickelt.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem geförderten Parasitenbekämpfungsprogramm ist die Mitgliedschaft des Landwirtes beim NÖ TGD, sowie die Teilnahme am AMA-Gütesiegelprogramm oder einem nachzuweisenden gleich- oder höherwertigen Qualitätssicherungsprogramm oder die Teilnahme an einem Tiergesundheitsprogramm, welches in den Amtlichen Veterinärnachrichten kundgemacht wurde. Mitglieder des NÖ Tiergesundheitsdienstes können einen Antrag um Kostenzuschuss an das Büro des NÖ Tiergesundheitsdienstes, Hypogasse 1, 1. Stock West, 3100 St. Pölten, richten.
Das entsprechende Formular kann der Homepage des NÖ TGD (www.noe-tgd.at) entnommen werden, im Wege des Betreuungstierarztes oder bei einer Vermarktungsorganisation (z.B. Rinderbörse) bezogen werden. Es können jedoch nur ordnungsgemäß ausgefüllte (Angabe der Ohrmarkennummern) und unterschriebene Anträge (Unterschrift von Landwirt und Betreuungstierarzt), die von 1. Jänner bis spätestens 15. Dezember 2024 eingelangt sind, berücksichtigt werden. In diesem Zeitraum können mehrere Förderanträge eingereicht werden, allerdings darf die maximal geförderte Anzahl bei den Rindern 200 und bei den Schafen und Ziegen 300 Tiere pro Förderjahr nicht übersteigen. Nach dem 15. Dezember 2024 eingelangte Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.