Maul- und Klauenseuche (MKS)
Aktuelle Informationen TGD NÖ
Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Die zuständige Behörde in Niederösterreich ist die Abteilung für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5).
Der Niederösterreichische Tiergesundheitsdienst bietet dazu Informationen, die Tierseuchenbekämpfung darf aber ausschließlich von der zuständigen Behörde (Amtstierärzten) durchgeführt werden.
Informationen für Landwirte vom BMSGPK
Informationen für Tierärzte vom BMSGPK
Informationen für Jäger vom BMSGPK
TGÖ-Infoveranstaltung: Aktuelles zur Tierseuchensituation (MKS) für Halter:Innen und Tierärzt:Innen von Schweinen vom 08.04.2025
Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
Da sich die Ausbreitung der MKS-Ausbrüche in der Slowakei und in Ungarn sehr dynamisch verhält, wurden in Österreich Sofortmaßnahmen umgesetzt. Diese haben zum Ziel, eine mögliche Einschleppung in das Staatsgebiet zu verhindern bzw. ehestmöglich zu erkennen und einzudämmen.° MKS-Sofortmaßnahmenverordnung (MKS-SMV)
Die MKS-SMV regelte Maßnhamen bei der Einfuhr von Tieren und Produkten zur Vermeidung der Einschleppung von MKS nach Österreich. Betroffene Gebiete wurden mittels Verordnung kundgemacht. Seit dem 06. Juni 2025 gibt es keine betroffenen Gebiete mehr und somit auch kein Einfuhrverbot.
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
° Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung (VetGÜV)
Die VETGÜV regelte die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung einer Tierseuche.Organe der Behörde wurden ermächtigt Fahrzeuge, welche die Grenze zu Ungarn passierten anzuhalten sowie einer Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung, dem Bundesministerium für Inneres (VO des BMI) sowie den lokalen Behörden umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
° MKS-Bekämpfungsverordnung (MKS-BVO)
Die MKS-BVO dient der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS).
Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche auf österreichischen Betrieben!
Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•Sperre des betroffenen Betriebes
•Keulung aller empfänglichen Tiere im betroffenen Seuchenbetrieb
•Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
•Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
•HandelsrestriktionenWeitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelles
Österreich ist frei von der Maul- und Klauenseuche.
Der letzte MKS-Ausbruch auf österreichischem Staatsgebiet war im Jahr 1981.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Besteht ein Seuchenverdacht, ist von der Amtstierärztin, dem Amtstierarzt eine sofortige Betriebssperre sowie Verdachtsuntersuchung einzuleiten.
Wichtige Informationen zur Vorgehensweise im Fall eines Seuchenverdachts sowie den weiteren einzuleitenden Schritten finden Sie unter dem Link hier.Seuchensituation Europa
Das Seuchengeschehen in den Nachbarländern hat sich beruhigt. In Ungarn gab es seit dem 17.04.2025 und in der Slowakischen Republik seit dem 04.04.2025 keinen neuen MKS Fall mehr, daher wurden die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt adaptiert bzw. zurückgenommen.
Die weitere Sperrzone auf österreichischem Staatsgebiet wurde mit 20.05.2025 aufgehoben.
Das Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus der weiteren ungarischen Sperrzone wurde mit 06.06.2025 beendet.(KVG Stand 06.03.2026)
Seuchensituation Österreich
Die aktuellen Informationen für Österreich werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz täglich auf den neusten Stand unter folgendem Link aktualisiert zur Verfügung gestellt.
- Allgemeines zur Krankheit
Das Maul- und Klauenseuchenvirus (MKSV) ist ein unbehülltes RNA-Virus (Genus Aphtovirus; Familie Picornaviridae) mit insgesamt 7 Serotypen (A, O, C, Asia 1 und SAT 1, SAT 2, SAT 3). Es wird oft von 6 existierenden Serotypen gesprochen, was daran liegt, dass Serotyp C als ausgestorben gilt. Jeder Serotyp hat zahlreiche Untertypen.
- Vorkommen
Die Maul- und Klauenseuche ist fast weltweit verbreitet. In Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas ist MKS endemisch. In anderen Regionen kommt es immer wieder zu sporadischen Ausbrüchen.
Im Jänner 2025 wurden Ausbrüche in Nachbarländern wie Deutschland, Ungarn und der Slowakei gemeldet. Die bisher letzten MKS-Fälle wurden aus Ungarn am 17.04.2025 und aus der Slowakischen Republik am 04.04.2025 gemeldet. Aktuelle Informationen sowie neu gemeldete Ausbrüche werden unter folgendem Link regelmäßig aktualisiert.
Wirtstiere
Zu den empfänglichen Wirtstieren zählen:
Rinder
Büffel
Schafe
Ziegen
Schweine
Wildwiederkäuer
Für den Menschen ist die Maul- und Klauenseuche nicht gefährlich.- Infektionsweg
Der Erreger der Maul- und Klauenseuche wird über direkten Kontakt von einem infizierten Tier, dessen Ausscheidungen wie Sekrete und Exkrete (Urin, Kot etc.), den infizierten tierischen Produkten (Milch, Fleisch etc.) oder Verschleppung durch kontaminierte Objekte übertragen.
Die Übertragung über die Luft kann sehr weite Distanzen von bis zu 60 km erreichen.
- Inkubationszeit
Die Inkubationszeit, also der Zeitraum zwischen der Aufnahme des Krankheitserregers in den Körper und dem Auftreten der ersten Symptome, beträgt zwischen zwei und 14 Tagen.
Symptomatik
Das klinische Krankheitsbild der Maul- und Klauenseuche wird durch:
° Blasenbildung (Aphten) im Maul-, Euter- und Klauenbereich (bei allen betroffenen Tierarten)
° Fieber (40-42°C)
° Schmerzen
°Apathie
° Appetitlosigkeit
° Lahmheit
° Rückgang der Milchleistung
charakterisiert.
Das klinische Krankheitsbild ist dem der Blauzungenkrankheit sehr ähnlich mit Symptomen wie Fieber, Schleimhautrötungen und -entzündungen sowie Lahmheit.MKS-infizierte Tiere weisen eine geringe Letalität (~5%) und hohe Morbidität (bis zu 100%) auf.
Bei Jungtieren (Kälbern, Lämmern, Ferkeln) kann die Letalität ~20% oder mehr betragen.Rinder:
° haben meist einen deutlichen Milchleistungsrückgang
° Kälber haben eine hohe SterblichkeitsrateSchweine:
° haben oft sehr starke Veränderungen im Klauen-/Extremitätenbereich (Ausschuhen möglich)
° Todesfälle der Ferkel treten häufig ohne klinische Symptome aufSchafe:
° haben oft Fieber; Lahmheit und Läsionen im Maulbereich verlaufen häufig mild
° Todesfälle bei Jungtieren treten häufig perakut aufMKS ist klinisch nicht sehr gut von anderen vesikulären Erkrankungen (z.B. Vesikuläre Virusseuche der Schweine, Vesikuläre Stomatitis etc.) abzugrenzen. Nur mit einer korrekten labordiagnostischen Untersuchung kann man den Ausschluss bzw. die Bestätigung dieser Viruserkrankung durchführen. (sh. Diagnostik)
- Therapie
Prophylaktisches Impfen gegen MKS ist in der EU verboten. Für erkrankte Tiere gibt es momentan keine Behandlungsmöglichkeit. Bei Auftreten von MKS in einem Betrieb sind alle sich am MKS-positiven Betrieb befindlichen Klauentiere zu töten.
Vorbeugung
Bei der Maul- und Klauenseuche ist die oberste Prämisse, eine Erregerverbreitung zu verhindern. Dazu zählt: frühes Erkennen von MKS, rasche Isolierung und Ausmerzung der infizierten Tiere und ein kontrollierter Tier- und Personenverkehr.
Weitere Informationen finden Sie hier.Diagnostik
Als Probenmaterial ist folgendes geeignet:
° Epithel (unrupturiert/frisch rupturierte Vesikel (trockenes steriles Gefäß/geeignetes Transportmedium)
° Vesikelinhalt (trockenes steriles Gefäß)
° Tupfer (Bsp.: älter rupturierten Vesikel, Nasen- /Rachentupfer)
° Vollblut (Achtung: nur kurze Virämie, ohne weiteres Material nicht geeignet)
° Milch (als Sammelmilchprobe)
° Probang-Probe Rachenschleimprobe? (ösophageale/pharyngeale Flüssigkeitsentnahme) geeignet für Nachweis chronischer InfektionenVersand des Probenmaterials: schnellstmöglich, mit geeigneter Kühlung, unter Einhaltung der Transportbestimmungen (U3373) mit geeigneter Logistik.
Als Nachweisverfahren eignen sich:
° RT-PCR: Vesikelflüssigkeit, Vesikelepithel, Tupfer, Milch, Probangprobe, Serum
° AG-Elisa: Vesikelepithel, Vesikelflüssigkeit
° Virusisolation in Zellkultur: Vesikelepithel, Vesikelflüssigkeit, Tupfer, Probangprobe, Serum
° AK-Bestimmung: ELISA, Serumneutralisationstest
° Serotypisierung via:
°AG-ELISA
° Serotyp-spezifische RT-PCR
° Sequenzierung
° Serotyp-spezifischer AK-ELISA
° Serumneutralisationstest
- Vorkommen
6. Behördliche Maßnahmen
Bitte halten Sie sich an die aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für das Vorgehen im Fall eines Seuchenverdachts und zur Information über die aktuelle Seuchenlage in den angrenzenden Ländern. Den Link finden Sie hier.
Quellenangabe:
Maul- und Klauenseuche (MKS) - KVG
Maul- und Klauenseuche - AGES
Maul- und Klauenseuche - Land Niederösterreich
7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS) | Landwirtschaftskammer Österreich
RIS:
RIS - BGBLA_2025_II_55 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
RIS - BGBLA_2025_II_53 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
RIS - MKS-Sofortmaßnahmenverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 22.04.2025
RIS - AVN_20250326_AVN_2025_12_5 - Amtliche Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN)
Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche




