Blauzungenkrankheit (BTV)
- Aktuelle Informationen TGD NÖ
Aufgrund der aktuellen Situation der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Österreich ist die Impfung die beste Möglichkeit, Ihre Wiederkäuer vor schweren Symptomen und einem möglichen Verenden zu schützen.
Landwirtinnen und Landwirte sollten diese Aufgabe keinesfalls an Tierärztinnen und Tierärzte übergeben, die den Bestand nicht regelmäßig betreuen.
Nur die eigene Betreuungstierärztin bzw. der eigene Betreuungstierarzt kennt die Tiere und die spezifischen Gegebenheiten des Betriebs, sodass sie bzw. er entsprechende Beratungen gewährleisten und fundierte Entscheidungen zur Verwendung der vorhandenen Impfstoffe treffen kann.
Darüber hinaus wird Ihre Betreuungstierärztin bzw. Ihr Betreuungstierarzt im Ernstfall – bei einem Ausbruch der Krankheit – eine unverzichtbare Rolle spielen. Verlassen Sie sich daher ausschließlich auf Ihre vertraute tierärztliche Betreuung, um die Gesundheit Ihrer Tiere optimal zu sichern.
Aktuelles
In Österreich gab es 2024 erstmals Ausbrüche von BTV-Serotyp 3 (BTV-3) in Vorarlberg, BTV-Serotyp 4 (BTV-4) in der Steiermark sowie im August 2025 BTV-Serotyp 8 (BTV-8) in Kärnten.
Im Jahr 2016 wurde durch die erfolgreiche Bekämpfung sowie Tilgung von BTV bei der WOAH der Freiheitsstatus für Österreich erklärt.
Dieser Freiheitsstatus wurde mit den Ausbrüchen im September 2024 sowohl bei der EU als auch WOAH ausgesetzt.
Es wurde das Vektormonitoring wieder aufgenommen und das BTV-Überwachungsprogramm verstärkt. Gegen BTV-3 wurde mit Impfungen begonnen und die Immunisierung gegen andere Serotypen ist ebenfalls möglich.
Seuchensituation Europa
Seit November 2023 hat sich der Serotyp 3, 4 und 8 des Erregers in ganz Europa aus. Aktuell besitzt kaum ein Land in Europa noch einen Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit.
Momentan kann in andere Länder ohne BTV-Freiheitsstatus nur ein eingeschränkter Tierverkehr innerhalb der europäischen Union erfolgen. Ein Handel mit Ländern mit Ausnahmebestimmungen ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
(Stand 06.03.2026 Homepage Land Niederösterreich)
Seuchensituation Österreich
Österreich hatte seinen ersten BT-Fall mit dem Serotyp 8 im Jahr 2008.
Im 2. Halbjahr 2014 begann ein neuer BTV-4-Seuchenzug in Südosteuropa und 2015 wurde erstmalig der Serotyp 4 auch in Österreich festgestellt. Insgesamt wurden im Jahr 2015 vier BTV-4-Ausbrüche in den Bundesländern Steiermark und Burgenland verzeichnet sowie drei Ausbrüche im Jahr 2016 in den Bundesländern Burgenland und Kärnten. Die Freiheit bei der World Organisation for Animal Health/ Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wurde im Februar 2019 wiedererlangt.
Mitte September 2024 ist die Blauzungenkrankheit erstmals und zeitgleich in Vorarlberg (BTV-3) und der Steiermark (BTV-4) aufgetreten sowie im August 2025 erstmals in Kärnten (BTV-8). Österreich verliert im gesamten Bundesgebiet den Status "seuchenfrei".
Im Oktober 2024 wurde der erste Fall in Niederösterreich gemeldet. Seitdem ist die Blauzungenkrankheit (BTV-3 & BTV-4) in mehreren Bezirken, vor allem im Most- und Industrieviertel, aufgetreten.
Österreichweit ist mittlerweile jedes Bundesland, mit Ausnahme von Wien, betroffen.Dies hat weitrechende Folgen für den internationalen Tierverkehr
•Exporte von empfänglichen Tieren in Drittstaaten (nicht-EU-Mitgliedsstaaten) sind nur noch in Abstimmung mit der Abteilung LF5, Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle möglich.
•Der Tierverkehr innerhalb der Europäischen Union kann derzeit nur eingeschränkt erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter „Verbringungen innerhalb der europäischen Union (IGH)“.
•Für den Tierverkehr innerhalb von Österreich gibt es für freie Betriebe keine Beschränkungen, die Tiere dürfen bei der Verbringung aber keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, bzw. müssen gesund sein.
Für die Dokumentation der Freiheit von Symptomen am Viehverkehrsschein steht folgendes Informationsschreiben zur Verfügung.
(Stand 06.03.2026 Homepage Land Niederösterreich)
- Allgemeines zur Krankheit
Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen sowie Kamelartigen und Wildwiederkäuern. Gemäß AHL (Animal Health Law (EU) 2016/429) zählt sie zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E. Die Blauzungenkrankheit weist zahlreiche verschiedene Serotypen auf. Von allen Tierarten ist das Schaf das empfänglichste Tier. Der momentan in Mitteleuropa sich verbreitende Serotyp 3 führt insbesondere bei Schafen zu einem schweren Krankheitsbild und einer hohen Mortalität.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AGES, Land Niederösterreich sowie der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit.
- Vorkommen
Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit, welche fast weltweit verbreitet ist. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Serotypen ist eine Impfung gegen einen bestimmten Serotyp nicht ausreichend, um gegen einen anderen Serotyp zu schützen. Wegen der niedrigen Durchimpfungsrate und der somit fehlenden notwendigen Antikörper sind Tierbestände in nicht betroffenen Regionen voll empfänglich.
Wirtstiere
Zu den empfänglichen Wirtstieren zählen:
Wiederkäuer (Bsp.: Rinder, Schafe, Ziegen)
Wildwiederkäuer (Bsp.: Hirsch, Rotwild, Steinbock, Gänse)
Kamelartige (Bsp.: Alpaka)
Für den Menschen besteht bei der Blauzungenkrankheit keine Gefahr.
- Infektionsweg
Der Erreger der Blauzungenkrankheit wird über Fluginsekten, sogenannte Gnitzen, durch Beißen bzw. Saugen übertragen. Es besteht kein Risiko, dass die Krankheit über Fleisch oder Milch übertragen wird.
- Inkubationszeit
Die Inkubationszeit, also der Zeitraum zwischen der Aufnahme des Krankheitserregers in den Körper und dem Auftreten der ersten Symptome, beträgt zwischen vier und acht Tage.
Symptomatik
Das klinische Krankheitsbild der Blauzungenkrankheit wird durch
° Fieber (40-42°C)
° Hyperämien orale/nasale Schleimhaut (geschwollene, hervortretende „blaue“ Zunge)
° Lippenödeme
° Hyperämien Kronsaumbereich /Klauenentzündung
° Aborte
° Veränderungen Skelettmuskulatur
charakterisiert.
Das klinische Krankheitsbild ist dem der Maul-, und Klauenseuche sehr ähnlich mit Symptomen wie Fieber, Schleimhautrötungen und -entzündungen sowie Lahmheit.
BTV-infizierte Tiere weisen eine geringe Letalität und hohe Morbidität auf.
Rinder: ° haben meist einen deutlichen Milchleistungsrückgang
° haben häufig symptomlose Verläufe
° ist die Sterblichkeit gering
Ziegen:° haben häufig symptomlose Verläufe
° ist die Sterblichkeit gering
Schafe:° sind meist häufiger erkrankt als Rinder
° kommen Todesfälle häufiger vor als bei Rindern
° ist die Sterblichkeit höher als bei Rindern
BTV-3 scheint schwerere Krankheitsverläufe zu haben als BTV-8.
- Therapie
Derzeit gibt es gegen die Blauzungenkrankheit keine spezifische Therapie.
- Bekämpfung/Prävention
Da die Blauzungenkrankheit von Gnitzen (Fluginsekten) übertragen wird und diese vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv sind wird empfohlen, Tiere in diesen Zeiträumen so zu verbringen, dass sie vor den Gnitzen geschützt sind. Um eine Übertragung der Krankheit vorzubeugen gibt es die Möglichkeit, insektenabwehrende Mittel einzusetzen.
Für weitere Informationen folgen Sie folgendem Link
Vorbeugung/Impfung
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt ein inaktivierter BTV-3 Impfstoff die wirksamste Maßnahme dar, die Tiere vor der Krankheit und dem Tod zu schützen. In den Regionen mit Zirkulation von den Serotypen BTV-4 und BTV-8 (gleichzeitig oder zeitlich versetzt) wird die Immunisierung mit einem der zugelassenen Kombinationsimpfstoffe empfohlen.
Es wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet am Friedrich Loeffler-Institut) empfohlen, gefährdete Wiederkäuer mit den gestatteten BTV-3 Impfstoffen unverzüglich zu impfen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Der Impfstoff gegen Serotyp 4 ist ein Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Serotyp 8 schützt. Landwirte , die ihre Tiere vorsorglich gegen Serotyp 4 geimpft haben, müssen daher keine weitere Impfung veranlassen um ihren Bestand zu schützen. Aufgrund jüngster Ausbruchsmeldungen von BTV-8 in Europa und seit August 2025 auch in Österreich wird die Impfung der empfänglichen Arten nach wie vor weiterhin dringlichst empfohlen!
Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es die Möglichkeit, mit serotypenspezifischen Impfstoffen zu impfen. Momentan gibt es (in der EU von der EMA zugelassen) inaktivierte Impfstoffe gegen Serotyp 1, 3, 4 und 8 bei Schafen und Rindern. Das bedeutet für Österreich: gem. §29 Tiergesundheitsgesetz 2024 darf dieser Impfstoff unter Beachtung von §11 Blauzungen-Bekämpfungsverordnung 2013 angewendet werden.
Eine Impfung dieser Serotypen ist amtlich gestattet und auf freiwilliger Basis und auf Wunsch des Tierhalters, sofern die gesetzlichen Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes 2024, der Blauzungen-Bekämpfungsverordnung 2013 unter Berücksichtigung von §58 des Tierarzneimittelgesetzes idgF. sowie §8 des Arzneiwahreneinfuhrgesetzes 2010 erfüllt werden.
Näheres erfahren Sie bei der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit sowie AGES
Diagnostik
Als Probenmaterial sind Blut (EDTA/Serum), Organe sowie die Mücken selbst geeignet.Als Nachweisverfahren eignet sich :
° Serum: für ELISA sowie Serumneutralisationstest
° EDTA-Blut/Organe/Mücken: für Molekularbiologische Identifizierung
° EDTA-Blut/Organe (eventuell Mücken): für BT-Anzüchtung
- Vorkommen
- Behördliche Maßnahmen
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Quellenangabe:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Landeshomepage Land Niederösterreich
Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit- ein Service des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz




