Änderungen 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5
Mit 1. Jänner 2023 sind Änderungen zu „Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation“ in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen alle schweinehaltenden Betriebe, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Schweine. Auch Betriebe, welche ausschließlich unkupierte Schweine halten, sind bezüglich Dokumentation und Meldungen betroffen.