Die schriftliche Erfassung von Arzneimittelanwendungen, Dokumentation der Wartezeiten, Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen, von Krankheitsfällen, Untersuchungsergebnissen, Zukäufen u. ä. ist im Zuge der Bestandsbetreuung im Tiergesundheitsdienst notwendig. Sie stellt einen Teil des Qualitätssicherungssystems dar, kann Ursachen von eventuell auftretenden Qualitätsmängeln finden helfen und ist geeignet, das Vertrauen der Konsumenten in die heimische Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft durch die gegebene Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu erhöhen.
Neubeigetretene Landwirte erhalten eine Informations- und Dokumentationsmappe, die auch die Aufzeichnungspflicht erleichtern soll. In diese Mappe werden alle Informationen betreffend die landwirtschaftliche Tierhaltung bzw. betriebsinterne Aufzeichnungen gesammelt. Durch laufende Ergänzungen in Form von Merkblättern stehen die relevanten Informationen jederzeit zur Verfügung. Dem Konsumenten steht die erforderliche Produktionstransparenz im Sinne der "offenen Stalltür" immer zur Verfügung.