Beteiligung an Kosten notwendiger Laboruntersuchungen entsprechend den vorhandenen Förderungsmitteln.
In Problembetrieben werden bis zu 30% der anfallenden Laborkosten ersetzt
Vorgangsweise:
Vor dem Beginn der Durchführung muss eine Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt vorgenommen werden.
Nach Abschluss der Maßnahme wird das endgültige Ansuchen mittels eines Formulars gestellt. Kopien des Untersuchungsbefundes, Einzahlungsbelege und Laborrechnung sind beizulegen.




