Programm zur "Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung" in der Schaf- und Ziegenhaltung

NEU: De-Minimis relevant und Ausweitung der förderbaren Rassen

Da die Schaf- und Ziegenhaltung auch in Niederösterreich einen immer höheren Stellenwert einnimmt, wird der Ankauf von Schaf- und Ziegenzuchtböcken der Zuchtwertklassen Ia, Ib, IIa, IIb aus Maedi-Visna-freien bzw. CAE-freien Beständen, die über Versteigerungen oder über Ab-Hof-Vermittlungen von anerkannten Zuchtbetrieben angekauft werden und/oder im Einvernehmen mit den Zuchtzielen des NÖ Landesverbandes für Schafe und Ziegen ausgewählt wurden, gefördert.

Dienstleistung:

Für jedes Tier kann nur 1 Mal eine Förderung bezogen werden. Die im Rahmen dieses Qualitätsprogramms angekauften Zuchtböcke müssen mindestens 1 Jahr am Betrieb des Förderempfängers gehalten werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Zuchtböcke werden nur dann gefördert, wenn der Nettoankaufspreis mindestens Euro 300 beträgt.
Pro Förderjahr wird maximal der Ankauf von 4 Böcken gefördert!

Nutzen:

Dadurch soll die Tiergesundheit weiter systematisch verbessert werden und damit ein entscheidender Fortschritt in der Qualitätssicherung der Lebensmittel erzielt werden.

Die im Rahmen dieses Qualitätsprogramms angekauften Zuchtböcke müssen mindestens 1 Jahr am Betrieb des Förderungsempfängers gehalten werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

ACHTUNG!
NEUE Festlegungen:

Die finanzielle Unterstützung aus diesem Programm wird als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 und Verordnung (EU) 2019/316 der Kommission vom 21. Februar 2019 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (Amtsblatt der EU L 51 I vom 22.2.2019) gewährt.

Jedem Förderantrag ist eine ausgefüllte De-minimis Erklärung anzufügen. In dieser sind alle alle im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren beantragten und/oder bewilligten und/oder ausbezahlten Förderungen über den Titel De-minimis  anzugeben.
Mit der Unterschrift bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angeführten Daten.  Das Überschreiten der Grenze von € 20.000,-- im Beobachtungszeitraum (=den letzten 3 (Steuer) Jahren) führt zum Abweisen des Förderantrages bzw. kann zur Rückforderung eines allenfalls ausbezahlten Förderbeitrages führen.

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