Ausbildung zum Tierarzneimittelanwender
Für die Anwendung von Tierarzneimitteln (einschl. Impfstoffen) durch den Tierhalter muss gemäß TGD-VO eine Ausbildung von mindestens 8 Stunden nachweislich absolviert werden.
Für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am Betrieb ist eine Ausbildung von mindestens 8 Stunden gemäß TAKG-Ausbildungsverordnung erforderlich.
Die Ausbildung hat noch vor der beabsichtigten Anwendung von Tierarzneimitteln oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln absolviert zu werden.
Die Ausbildung muss von der Person am Betrieb absolviert werden, die dann tatsächlich die Arzneimittel anwendet bzw. herstellt. Dabei muss ss nicht immer um die gleiche Person wie der des Betriebsführers handeln.
Die Ausbildungskurse werden vom LFI NÖ angeboten.
- Ausbildung Modul 1 und 3 - TGD-Tierarzneimittelanwender (8 Einheiten)
Dieser Kurs ist für Tierhalter, die in die Arzneimittelanwendung durch Injektion oder Instillation (Euterinjektoren) eingebunden werden möchten. - Ausbildung Modul 2 - Herstellung Fütterungsarzneimittel (3 Einheiten)
Dieser Kurs ist für Tierhalter, die Fütterungsarzneimitteln am Betrieb herstellen möchten.
Link zum aktuellen Kursangebot des LFI