Antibiotika-Daten für Schweinehalter

Hausapothekenführende Tierärzte sind seit dem Jahr 2016 gesetzlich verpflichtet, die Jahresmengen der auf Ihrem Betrieb abgegebenen Antibiotika bis zum 31. März des Folgejahres in eine Datenbank zu melden. Damit bekommt der Gesetzgebe eine Übersicht der Antibiotika Mengenströme.Sinnvollerweise können diese Daten dazu genutzt werden dem Landwirt eine Übersicht zu geben, wie sich der Antibiotikaeinsatz auf seinem Betrieb über die Jahre entwickelt und wo er im Vergleich zu anderen Betrieben steht (Benchmark). Ebenso werden die antibiotischen Wirkstoffe nach ihrer Bedeutung für die Human- und Veterinärmedizin klassifiziert. Damit bekommen Sie eine Auskunft, wie hoch Ihr Einsatz von Antibiotika mit höchster Bedeutung (kritische Antibiotika) ist.

Damit der Datenschutz eingehalten wird, wurde folgende Vorgehensweise festgelegt.

  1. Der Landwirt muss eine Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung beim NÖ TGD abgeben

  2. Bei Vorliegen der Zustimmungserklärung kann der NÖ TGD die Erstellung der Auswertung bei der AGES DSR in Auftrag geben

  3. Der Bericht (Ergebnis der Betriebsauswertung) wird von der AGES DSR dem NÖ TGD übermittelt

  4. Der NÖ TGD übermittelt den Bericht an die berechtigten Datenempfänger gemäß der Zustimmungserklärung

Die Berichte können eine wertvolle Hilfestellung geben. Eine gemeinsame Beurteilung Ihres Antibiotikaeinsatzes mit Ihrem Betreuungstierarzt wird empfohlen.

Wir ersuchen Sie, die Zustimmungserklärung vollständig ausgefüllt an den NÖ TGD zu übermitteln.

 Zustimmungserklärung AB-Daten