Beteiligung an Kosten notwendiger Laboruntersuchungen entsprechend den vorhandenen Förderungsmitteln.

In Problembetrieben werden bis zu 30% der anfallenden Laborkosten ersetzt

Vorgangsweise:

Vor dem Beginn der Durchführung muss eine Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt vorgenommen werden und mittels eines Formulars ein Ansuchen gestellt werden (Anmeldung). Wird die Kostenbeteiligung an den Maßnahmen nicht übernommen, wird der Betrieb umgehend darüber informiert.

Nach Abschluss der Maßnahme wird das endgültige Ansuchen mittels eines Formulars gestellt. Kopien des Untersuchungsbefundes, Einzahlungsbelege und Laborrechnung sind beizulegen.

Bei Bestandsproblemen besteht zusätzlich noch die Möglichkeit die Unterstützung eines routinierten Nutztierpraktiker-Teams anzufordern. Die Kosten werden je nach Höhe zum Teil übernommen.

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